Vespa Lambretta Wiki:Urheberrechte beachten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2008, 06:46 Uhr
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
Das Urheberrecht wird angewendet auf bestimmte kultureller Geistesschöpfungen (auch Werke genannt), wie z.B. literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme und Rundfunksendungen. Es hat zwei voneinander klar zu trennende Aspekte:
- Es schützt den Urheber in Bezug auf die Schöpfung an seinem Werk in seinem Persönlichkeitsrecht, d. h. niemand anderes darf behaupten, dieses Werk geschaffen zu haben.
- Es dient der Sicherung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers, d. h. niemand darf ohne Zustimmung des Urhebers mit diesem Werk Geld verdienen oder die Vermarktung des Werkes durch den Urheber hintertreiben, z. B. mittels sogenannter Raubkopien.
Teilweise wird auch vom geistigen Eigentum (englisch: intellectual property) gesprochen und so der Schutz des Sacheigentums und Immaterialgüterrecht parallelisiert. Dieser Begriff ist jedoch stark umstritten. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden und steht dem Urheber zu, sobald ein Werk einmal auf einem Medium festgehalten worden (als Premiere über die Bühne gegangen) ist. Es wird nur dann gewährt, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt.
Es ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Eine Besonderheit des im angloamerikanischen Rechtskreis vorhandenen Copyright-Systems besteht darin, dass die persönliche Bindung des Werkschöpfers zu seinem Werk in den Hintergrund tritt, und kommerzielle Aspekte betont werden. Bedeutsamer als die Person des schöpferisch Tätigen sind hier deshalb die Investitionen z. B. des Auftraggebers, die geschützt werden sollen.
Quelle und vollständiger Artikel: wikipedia.de